Ihr seid der VDST
Die Vereine des VDST sind ordentliche Mitglieder des Verbandes und sind berechtigt, durch ihre Vertreter an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, bei der Fassung der Beschlüsse mitzuwirken und ihr satzungsgemäßes Stimmrechtauszuüben sowie Anträge zur Beschlussfassung einzubringen. Sie gestalten darüber maßgeblich den VDST und die Zukunft des ehrenamtlichen Tauchsports in Deutschland.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung mit Tagesordnung, Rechenschaftsberichten, Kassenbericht, Kassenprüfbericht, Stimmrechtskarten usw. werden den Vereinen per Post zugeschickt. Wichtig ist, dass bei einem Wechsel im Vorstand der Vereine die neuen Ansprechpartner dem VDST gemeldet werden.
Ihr seid der VDST!Also nehmt Euer Stimmrecht war! Wenn Ihr nicht selbst zur Mitgliederversammlung kommen könnt, könnt Ihr den TSV NRW oder einen anderen Mitgliedsverein im TSV NRW ermächtigen, euer Stimmrecht in der Mitgliederversammlung des VDST auszuüben.
§18 Satzung des VDST:
Absatz II:
Ein Mitgliedsverein kann nur für Vereine seines Landestauchsportverbandes das Stimmrecht ausüben. Eine solche Ermächtigung ist nur für jeweils eine Mitgliederversammlung wirksam. Sie wird durch die Stimmkarte erklärt, die dem VDST durch den ermächtigten Landestauchsportverband oder dem ermächtigten Mitgliedsverein spätestens am Tage der Mitgliederversammlung vor deren Beginn vorgelegt werden muss.
Absatz III:
Ein Mitgliedsverein, der seinen Landestauchsportverband oder einen anderen Mitgliedsverein nach Absatz II ermächtigt hat, kann sein Stimmrecht nicht selbst ausüben.
Absatz IV:
Die Rücknahme der Ermächtigung ist jederzeit möglich. Vor der Mitgliederversammlung kann dies durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem VDST geschehen. Die Rücknahme wird mit Eingang bei der Geschäftsstelle des VDST wirksam. Während der Mitgliederversammlung kann die Rücknahme auf die gleiche Art erfolgen. Sie wird nach Prüfung durch den Versammlungsleiter sofort unter Angabe der Uhrzeit zu Protokoll genommen und ist ab diesem Zeitpunkt wirksam. Die Rücknahmeerklärung muss die Unterschrift eines vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedes des Mitgliedervereines und den Vereinsstempel tragen. Der Nachweis der Vertretungsberechtigung obliegt dem Erklärenden.
Wenn Ihr dem TSV NRW eure Stimmen übertragen wollt, füllt ihr die zugeschickten Stimmrechtskarten bitte aus und schickt sie per Post an die Geschäftsstelle des TSV NRW, die euch für Fragen gerne zur Verfügung steht.
§ 18 Satzung VDST
Stimmrecht in der MV
Absatz I:
Jeder stimmberechtigte Mitgliedsverein hat in der Mitgliederversammlung je eine Stimme für je angefangene zehn der ihm angehörenden natürlichen Personen (sofern sie vom Verein als VDST als beitragspflichtig gemeldet sind). Für die Berechnung ist die Beitragszahlung des letzten vor der Versammlung liegenden Kalendervierteljahres maßgebend. Stimmkarten und Stimmrechtskarten sind nur dann gültig, wenn sie von der Geschäftsstelle ausgestellt und die Stimmrechtskarte vom Verein (§ 26 BGB) unterschrieben ist und den Vereinsstempel trägt.