Schweigen schützt die Falschen!

vorsorgen - erkennen - handeln

Die Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat der Vorstand des TSV NRW am 13.04.2015 per Beschluss als feste Aufgabe in seine Vorstandspflichten verankert.

Die Grundsätze zum Umgang mit diesem Thema wurden den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung am 18.04.2015 vorgestellt.

Dr. Eva Selic und Claudia von Parzotka-Lipinski (0203/ 7381 677) sind eure Ansprechpartnerinnen bei allen Fragen und Anregungen zu diesem Thema und kümmern sich um den Kontakt zu den qualifizierten und speziell geschulten Ansprechpartner/innen des Landessportbundes NRW.

Unsere Kinder und Jugendlichen brauchen Sensibilität, Offenheit, Vertrauen und Transparenz. Ein Tabuthema darf es nicht geben.

Unsere Vereine brauchen Handlungssicherheit durch Handlungskompetenz mit Hilfe eines Leitfadens, den sich die Vereine spezifisch ausarbeiten müssen. Hier helfen euch der TSV NRW und insbesondere der Landessportbund NRW mit Informations-, Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.

Unter den nachfolgenden Reitern findet ihr die wichtigsten Informationen und Materialien für eine praktische Umsetzung in eurem Verein, handeln müsst ihr selbst!

Handlungskonzept

„Prävention sexualisierte Gewalt“

Der Landessportbund NRW (LSB NRW) hat für seine Vereine einen Handlungsleitfaden veröffentlicht, der diese in die Lage versetzt mit der Thematik umzugehen, präventiv tätig zu werden und in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu finden und damit handlungsfähig zu bleiben.

Hier könnt ihr den Leitfaden herunterladen: https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/Sexualisierte_Gewalt/Handlungsleitfaden_fuer_Vereine.pdf

Weitere hilfreiche Broschüren und Angebote des LSB findet ihr hier: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport

Der Ehrenkodex in einem Verband oder einem Verein ist ein Instrument der Selbstverpflichtung. Dieser kann sicherlich keine Übergriffe verhindern, aber seine Einführung und Unterzeichnung ist ein eindeutiges Signal für eine Kultur, die verbale oder physische Übergriffe nicht duldet und darüber auch nicht schweigen wird.

Die Ausbilderinnen und Ausbilder des TSV NRW und damit des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) unterzeichnen seit Jahren eine Selbstverpflichtung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, ohne die eine Verlängerung der Lizenz nicht möglich ist. Wir empfehlen diese bei allen Personen zu verwenden, die mit Betreuungsaufgaben im Kinder- und Jugendbereich vertraut werden.

Hier findet ihr das Dokument zum Download und auch weitere Informationen zum Thema Prävention sexualisierte Gewalt.

§ 72a SGB VIII  sieht einen Tätigkeitsausschluss vorbestrafter Personen in der Kinder- und Jugendhilfe vor, die rechtskräftig wegen bestimmter Straftaten (z.B. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung) verurteilt worden sind.

Dabei wird unterscheiden zwischen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Ganztag) und den freien Trägern (Jugendabteilungen der Vereine).

Für die freien Träger, also unsere Vereine, gibt es keine Rechtspflicht sich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen, sie haben allerdings die Berechtigung ein solches Zeugnis zu verlangen. Eine Verpflichtung, sich ein solches Zeugnis zeigen zu lassen, kann sich allerdings aus Vereinbarungen zwischen Vereinen und Kommunen (Jugendamt) ergeben. Wird die Vereinbarung nicht eingehalten, sieht diese meist einen Ausschluss von Fördermittelzuweisungen vor.

Doch auch ohne Vereinbarung verdeutlicht der Verein mit der Forderung einer Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses, welche Verantwortung er für den Schutz von Kindern und Jugendlichen übernimmt. Zudem hat die offen kommunizierte vereinsumfassende Vorlagepflicht einen hohen Abschreckungseffekt für potentielle Täterinnen und Täter.

Die Beantragung des Zeugnisses erfolgt unter Vorlage des Personalausweises bei der örtliche Meldestelle und ist für ehrenamtlich Tätige gebührenfrei. Benötigt wird dafür lediglich ein Vordruck mit einer Bestätigung durch den Verein. Einen geeigneten Vordruck könnt ihr hier herunterladen: <link file:1207>Vordruck Antrag erweitertes Führungszeugnis</link>

 

 

  • Wo steht mein Verein beim Thema Kindeswohl?
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  • Wo sind noch offenen Baustellen?

 

Der Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (TSV NRW) vertritt den ehrenamtlichen Tauchsport mit seinen Vereinen als Landesverband im Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) und im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW).

Der Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) ist die Dachorganisation des organisierten, ehrenamtlichen Tauchsports in Deutschland und der Fachsportverband Tauchen im Deutschen Olympischen Sportbund. Die Mitglieder des VDST und des TSV NRW, ihre Organe und die ihnen angeschlossenen Sportvereine leisten als zivil-gesellschaftliche Bewegung einen wichtigen Beitrag zum Leben in Deutschland.

Die nachfolgend formulierten Grundsätze des VDST gelten in gleicher Form für den TSV NRW und entsprechen deshalb ohne inhaltliche Änderungen, dem Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt im Tauchsport des VDST und wurden an die spezifischen Gegebenheiten im TSV NRW angepasst.

Hier könnt ihr das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt im Tauchsport des TSV NRW herunterladen: Link zur PDF-Datei.