Schweigen schützt die Falschen!
vorsorgen - erkennen - handeln
Die Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport zum Schutz von Kindern und Jugendlichen hat der Vorstand des TSV NRW am 13.04.2015 per Beschluss als feste Aufgabe in seine Vorstandspflichten verankert.
Die Grundsätze zum Umgang mit diesem Thema wurden unseren Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung am 18.04.2015 vorgestellt.
Die gesetzlichen Vorgaben, vornehmlich des Bundes- und Landeskinderschutzgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und der Deutschen Sportjugend (DSJ) verabschiedeten Erklärungen zum „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“, bilden für den TSV NRW die verbindliche Grundlage seiner Arbeit. Wir setzen auf Landesebene die verpflichtenden Vorgaben unseres Bundesfachverbandes, VDST, um.
Am 25.02.2025 wurden wir in das Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport des Landessportbundes NRW aufgenommen.
Eure Ansprechpartner*innen bei allen Fragen, Anregungen zu diesem Thema und im Krisenfall sind:
Claudia von Parzotka-Lipinski, c.parzotka@tsvnrw.de
(0203/ 7381 677)Oliver Jung, vizepraesident@tsvnrw.de
(0163 3468163)Dr. Eva Selic, praesidentin@tsvnrw.de
(0176 23491799)
Fachberatung und die Arbeit mit den Betroffenen ist nicht die Aufgabe der Ansprechpersonen. Sie kümmern sich um den Kontakt zu externen qualifizierten Fachberatungsstellen. Diese sind darauf spezialisiert mit Verdachtsfällen umzugehen, Übergriffe zu erkennen und professionell zu handeln.
Unsere Vereine brauchen Handlungssicherheit durch Schutzkonzepte, die sich die Vereine spezifisch ausarbeiten müssen. Hier helfen euch der TSV NRW und insbesondere der Landessportbund NRW mit Informations-, Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.
Unsere Fortbildungsangebote findet ihr regelmäßig in der
Online-Anmeldung.
Unter den nachfolgenden Reitern findet ihr die wichtigsten Informationen und Materialien für eine praktische Umsetzung in eurem Verein, handeln müsst ihr selbst!
Gemeinsam gegen Gewalt im Sport
Der Tauchsportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (TSV NRW) vertritt den ehrenamtlichen Tauchsport mit seinen Vereinen als Landesverband im Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) und im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW).
Der TSV NRW setzt sich für das Wohlergehen seiner Sportlerinnen und Sportler, insbesondere aller ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie für seine aktiven Funktionsträgerinnen und Funktionsträger ein. Sie sollen keine Gewalt und Diskriminierung erleben. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Hier könnt ihr das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Tauchsport des TSV NRW herunterladen: Link zur PDF-Datei.
Der TSV NRW:
- schafft Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung, vor allem von Kindern und Jugendlichen stärkt und schwächere Sportlerinnen und Sportler schützt.
- entwickelt konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung und fördert damit eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens.
- schafft Handlungsoptionen für eine aktive und kompetente Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter und interpersoneller Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen der Betroffenen und der nachstehenden Empfehlungen.
Der TSV NRW unterstützt die Erklärung des DOSB zum Safe Sport Code und wird diesen bei der flächendeckenden Implementierung bis auf die Vereinsebene fördern. Er fordert alle Vereine auf, die Vorgaben des Bundes- und Landeskinderschutzgesetzes in ihren jeweiligen Satzungen und Handlungsabläufen zu integrieren.
Der Ehrenkodex in einem Verband oder einem Verein ist ein Instrument der Selbstverpflichtung. Dieser kann sicherlich keine Übergriffe verhindern, aber seine Einführung und Unterzeichnung ist ein eindeutiges Signal für eine Kultur, die verbale oder physische Übergriffe nicht duldet und darüber auch nicht schweigen wird.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit im oder für den TSV NRW sowie bei erstmaligem Erwerb und bei Verlängerung einer im VDST oder im TSV NRW ausgegebenen Lizenz unterschreiben alle Funktionsträger*innen den Ehrenkodex des VDST. Dieser bildet den für die Verbands- und Vereinsaktivitäten leitenden Verhaltensmaßstab.
Seit 2024 ist das eLearning zum Ehrenkodex Pflicht für alle Lizenzverlängerungen im VDST. Es ist über dessen eLearning-Plattform erreichbar. Nach Abschluss des Kurses besiegelt die eigenhändige Unterschrift auf dem Zertifikat die Einhaltung des VDST-Ehrenkodex.
Hier findet ihr das Dokument zum Download und auch weitere Informationen zum Thema Prävention sexualisierte Gewalt.
Alle im TSV NRW aktiven Funktionsträger*innen müssen ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ), nicht älter als drei Monate, im Abstand von mindestens vier Jahren vorlegen. Davon bleiben anderweitige gesetzliche Vorgaben unberührt. Diese Unterlagen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben durch die Geschäftsstelle eingesehen und dokumentiert. Die Dokumentation der Einsichtnahme vom eFZ erfolgt gemäß gesetzlicher Richtlinien sowie der Datenschutzbestimmungen.
Für unregelmäßige Tätigkeiten muss eine vom Bundesverband VDST vorgegebene Selbstauskunft gem. §72a Abs. 2 u. 4 SGB VIII vorgelegt werden, die sich iin der Medfiathek des VDSt (www.vdst.de) befindet. Den direkten Link findet ihr hier: https://www.vdst.de/ueber-uns/der-verband/praevention/.
Personen, die in ihrem erweiterten Führungszeugnis (eFZ) eine Verurteilung im Sinne der unter §72a SGB VIII aufgeführten Straftatbestände haben, werden nicht eingesetzt.
Die Beantragung des Zeugnisses erfolgt unter Vorlage des Personalausweises bei der örtliche Meldestelle und ist für ehrenamtlich Tätige gebührenfrei. Benötigt wird dafür lediglich ein Vordruck mit einer Bestätigung durch den Verein.
Der Landessportbund NRW (LSB NRW) bietet zum Thema Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport auf seiner Website umfassende Informationen: https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport
Dort findet ihr auch alle Kontakte für eine Beratung und Schulung, z.B. durch VIBBS Angebote.
Zusätzlich stellt er zahlreiche Dokumente und Materialien im Downloadcenter zur Verfügung:
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/schutz-vor-gewalt-im-sport/downloadcenter
Für Vereine ist ein Workbook entwickelt worden, indem sie Schritt für Schritt ihr eigenes Schutzkonzept entwicklen können:
https://www.lsb.nrw/fileadmin/global/media/Downloadcenter/Sexualisierte_Gewalt/Broschuere_Workbook_Schutzkonzepte_final.pdf
Der Verband Deutscher Sporttaucher hat Maßnahmen und Leitfäden entwickelt, die die tägliche Arbeit der Mitgliedsvereine unterstützen. Den Rahmen bildet die Schutzkonzeption zur Prävention sexualisierter Gewalt sowie der Ehrenkodex, dem sich jede durch den VDST lizenzierte Person sowie alle aktiven Funktionsträger und Mitarbeiter verpflichten.
Hier geht es zur betreffenden Website des VDST: https://www.vdst.de/ueber-uns/der-verband/praevention/