Tauchordnung für die Rurtalsperre Schwammenauel

Das Tauchen im Rursee ist mitvorheriger Anmeldung möglich:

  • Die Anmeldung erfolgt online.
  • Bei der Anmeldung sind Name, Emailadresse und Brevet des Anmeldenden anzugeben.

 

Rurseeordnung:

 

 

1. Präambel

Diese Rurseeordnung des Tauchsportverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. (TSV NRW) regelt die Ausübung des Tauchsportes in der Rurtalsperre Schwammenauel in den ausgewiesenen Tauchgebieten Bank 1 und Bank 2.

Bei der Ausübung des Tauchsportes sind für alle Taucher die Richtlinien und Ordnungen des VDST in ihrer jeweiligen gültigen Form verbindlich, unter Dokumentation einer nach VDST-Regeln gültigen Tauchtauglichkeits-Untersuchung für Sporttaucher.

Taucher, die nicht Mitglied in einem VDST-Verein oder nicht Einzelmitglied im VDST sind, haben eine Taucherunfallversicherung nachzuweisen.

2. Tauchgruppenzusammenstellung

Die Tauchgruppen werden nach den gültigen Regeln des VDST zusammengestellt, Taucher anderer Verbände haben sich bei der Gruppenzusammenstellung an der Äquivalenzliste des VDST zu orientieren und ihre Erfahrung in heimischen Gewässern durch Logbucheinträge nachzuweisen.

Apnoetaucher haben sich nach den gültigen Sicherheitsregeln des VDST zu richten. (siehe auch Punkt 3. Apnoetauchen)

Nicht zulässig:

Gesperrt ist Bank 1 für Anfänger, Jugendliche, CMAS* (und Äquivalent) und CMAS** (und Äquivalent), die nicht in Begleitung eines CMAS Tauchlehrers (und äquivalent) sind.

Mit Rücksicht auf den Gestattungsvertrag mit dem Talsperrenverband Eifel-Rur (jetzt Wasser-Verband Eifel-Rur) ist jede kommerzielle Nutzung des Tauchgewässers, auch jede Tauchausbildung durch kommerziell tätige Tauchausbilder, untersagt.

Generell verboten sind:

Ausnahmen können vom TSV NRW geregelt werden, z.B. im Rahmen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des TSV NRW.

3. Apnoetauchen

Apnoetauchen ist erlaubt für Mitglieder aller offiziell anerkannten Verbände, die
Apnoetauchen ausbilden.
Voraussetzungen ergänzend zu den bisher aufgeführten Punkten unter 1. und 2.:

Der Nachweis ist vor Ort zu erbringen.
Regeln:

 

4. Ausrüstung

Ein kompletter Kälteschutz (inkl. Kopfhaube und Handschuhe) ist zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied der Tauchgruppe führt bei allen Tauchgängen mit Gerät zwei Atemregler an getrennt absperrbaren Ventilen mit sich. Jeder Taucher führt eine Unterwasserlampe mit. Darüber hinaus gelten die Ausrüstungsvorgaben und Empfehlungen der jeweils gültigen VDST-Sicherheitsstandards und VDST-DTSA-Ordnung sowie die jeweils gültigen Normen und gesetzlichen Vorschriften.  

5. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden vom TSV NRW geregelt und bekannt gegeben.

In der Regel sind die Tauchgebiete jeweils vom ersten Samstag im April bis zum letzten Sonntag im Oktober von 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Die Freigabe des Tauchens außerhalb dieser Zeiten wird vom TSV NRW besonders geregelt.

Die Öffnung der beiden Tauchgebiete wird durch die gesetzte Taucherflagge (Flagge Alpha) an Bank 1 signalisiert.

6. Sperrungen

Bank 1 und Bank 2 können in Abhängigkeit der Wassertiefe von der Aufsicht gesperrt werden.

7. Aufsicht

Während der Öffnungszeiten ist ein(e) vom TSV NRW eingesetzte(r) Diensthabende(r) anwesend, diese(r) regelt die Belange des TSV NRW im Sinne dieser Ordnung und übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des/ der Diensthabende(n) ist Folge zu leisten.

Der Diensthabende muss mindestens DTSA** sowie AK Medizin Praxis vorweisen können.

Zwischenfälle werden vom Diensthabenden schriftlich innerhalb einer Woche dem Vorstand des TSV NRW vorgelegt.

Der Vorstand des TSV NRW kann Personen bei Verstößen gegen diese Ordnung von der Ausübung des Tauchsportes am Rursee ausschließen.

8. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt beim Diensthabenden unter Abgabe des Brevets und des Logbuches sowie des Vorweisens einer Tauchunfallversicherung bei Tauchern anderer Verbände. Es ist die Nutzungsgebühr zu entrichten, bzw. der Zahlungsnachweis vorzulegen. Die Diensthabenden führen ein Dienstbuch und können Aufgaben auf andere Personen mit deren Einverständnis übertragen. Funkgeräte sind beim Diensthabenden im Einsatz. Im Bus ist ein einsatzfähiges Mobiltelefon mitzuführen (Rettungskette). Mit der Anmeldung zum Tauchgang beim Diensthabenden wird gleichzeitig diese Ordnung nebst Anlagen in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.

9. Transport der Ausrüstungen

Die Tauchausrüstungen dürfen ausschließlich von der diensthabenden oder einer von ihr beauftragten Person mit einem Kfz des TSV NRW an das Tauchgebiet transportiert werden. Der Transport von Personen ist nur im Rahmen der vorhandenen Sitzmöglichkeit erlaubt. Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten darf das Kfz des TSV NRW nur von einer Person benutzt werden, die Inhaber eines Berechtigungsausweises des TSV NRW ist. Das Kfz ist grundsätzlich bis 20:00 Uhr (außer samstags) an die Ausgabestelle zurückzugeben.

10. Regressansprüche

Das Tauchen geschieht auf der Grundlage dieser Tauchordnung und auf eigene Gefahr. Regressansprüche sind ausgeschlossen.

11. Verhalten am Rursee

Am Rursee ist zu unterlassen:

12. Gebührenordnung

Die Gebühren müssen an den Diensthabenden in bar entrichtet werden.  

Tauchgänge Samstag, Sonn- und Feiertag

Nutzungsgebühr pro Taucher  5,00 €/ Tag
Vereinspauschale je Mitglied/Jahrauf Anfrage
Einzelpauschale40,00 €/ Jahr

Der TSV NRW Vorstand setzt jährlich auf Vorschlag des Rurseeausschusses die Höhe der pauschalen Gebühren für Vereine und Einzelpersonen fest. Der Zahlungsnachweis ist dem Diensthabenden vorzuzeigen.

13. Inkrafttreten

Diese Rurseeordnung tritt am 01.04.2018 in Kraft

Duisburg den, 26.02.2018

 

Tauchsportverband NRW e.V.

Friedrich-Alfred-Allee 25

47055 Duisburg