Förderung durch den LSB NRW

Der Landessportbund NRW fördert insbesondere seine Mitgliedsorganisationen - die Stadt- und Kreissportbünde und Sportverbände - aber auch die NRW-Vereine, Schulen und andere Anspruchsberechtigte mit finanziellen Zuschüssen, um den organisierten Sport in NRW zu sichern und vereinsfördernde Strukturen zu schaffen.

Jeder Tauchsportverein kann die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen in Form von Zuschüssen für Übungsleiter/innen beantragen. Tauchsportvereine sollten beachten, dass für eine Förderung eine DOSB Lizenz erforderlich ist. Ein Assistenztauchlehrer des VDST oder Ausbilder kommerzieller Verbände ohne diese, werden nicht gefördert. Je mehr Mitglieder ein Verein hat und umso mehr Übungsstunden angeboten werden, umso höher sind die Fördermittel.

Die Antragstellung ist meist ab dem 01. März bis zum 31. Mai eines Jahres möglich.

Der LSB schreibt dazu die bei ihm hinterlegten Ansprechpartner per Mail an. Bei einem Wechsel im Vorstand ist es deshalb wichtig, die neuen Ansprechpartner zu hinterlegen, damit diese Erinnerungsmails nicht ins Leere laufen.

Der Antrag auf Förderung der Übungsarbeit wird online im Förderportal des LSB gestellt. Dafür braucht man die Zugangsdaten, die auch schon für die Registrierung zur Online-Bestandserhebung verwendet wurden. Ohne diese kann kein Antrag gestellt werden.

Ihr wollt für Ältere neue Angebote schaffen, Ihr möchtet mit Schulen kooperieren oder Flüchtlingen bei der Integration helfen? Dann schafft euch hier einen Überblick über die weiteren Fördermöglichkeiten.