Die Intervalle zur Tauchsportärztlichen Untersuchung (TSU)…

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… wurden nun von der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e.V.) gemeinsam mit dem VDST Fachbereich Medizin überarbeitet.

Ab sofort wird die Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU) in folgenden Intervallen empfohlen:

  • bis 15 Jahre: jährlich
  • 16-39 Jahre: alle 3 Jahre
  • ab 40 Jahren: jährlich

Diese Empfehlung ist die maximale Zeit zwischen den Untersuchungen. Die Taucherärztin oder der Taucherarzt entscheiden anhand der Konstitution des zu Untersuchenden, ob gegebenenfalls auch vor Ablauf dieses maximalen Zeitraums eine Untersuchung angezeigt ist.

Zudem sollte bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen die Tauchtauglichkeit individuell durch erfahrene Taucherärzte beurteilt werden.

Diese Intervalle sind auch bei der Erteilung und Verlängerung von Lizenzen zu beachten. Auszug aus unserer VDST-Prüferordnung:
Die Gültigkeit einer Tauchsportärztlichen Untersuchung (TSU) ist für die Erteilung und Verlängerung von Lizenzen im Rahmen dieser Ordnung nur im Zeitraum der vom VDST und von der GTÜM empfohlenen maximalen Gültigkeitsdauer gegeben (vgl. Website VDST > Fachbereich Medizin). Für die Erteilung einer Ausbilderlizenz ist eine TSU ohne Einschränkungen zwingend notwendig.