Verlängerung der Ausbilder*innen Lizenzen

Die Ausbilder*innen-Lizenzen sind gültig bis zu dem im Taucherpass eingetragenen Gültigkeitsdatum. 

Die vom DOSB erteilten Lizenzen für Trainer*innen C und Trainer*innen B sind vier Jahre gültig, die DOSB-Trainer*innen A-Lizenz ist zwei Jahre gültig.

Die vom VDST erteilten Tauchlehrer*innen-Lizenzen hingegen haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Die Bedingungen für die Verlängerung einer Lizenz sind in der jeweils aktuellen VDST-Prüferordnung geregelt. Daraus ergibt sich, wie viele Fortbildungsstunden und welche Fortbildungen jeweils bis zur Verlängerung erforderlich sind. Dies hat den Sinn, dass die Ausbilder sich auf dem aktuellen Stand halten und über Neuerungen informiert sind. Dies gilt insbesondere auch für die Praxis, denn viele Fortentwicklungen betreffen auch Techniken, Fertigkeiten und Ausrüstungskonfiguration.

Die Verlängerung der Trainer*innen C- und Trainer*innen B-Lizenz sowie der Tauchlehrer*innen 1-Lizenz erfolgt bei der Geschäftsstelle des TSV NRW in Duisburg. Für die Trainer*innen Lizenzen sendet bitte eure Nachweise per Mail an info@tsvnrw.de, für den/die TL 1 sendet uns bitte euren Taucherpass zur Geschäftsstelle nach Duisburg. Die Verlängerung der Trainer*innen A-Lizenz sowie der Tauchlehrer*innen 2/3-Lizenz erfolgt bei der VDST-Geschäftsstelle in Offenbach. Hierzu wird der Taucherpass mit den für die Verlängerung erforderlichen Nachweisen zum VDST nach Offenbach eingeschickt.

Darüber hinaus wird bei verschiedenen Großveranstaltungen die Lizenzverlängerung vor Ort angeboten. Dies ist beispielsweise auf der boot-Messe an dem VDST-Stand möglich, aber auch in NRW bei unseren großen Tagungen Ausbildende-Forum NRW und auf der Wewelsburg.

Bitte verwende zur Lizenzverlängerung das vom VDST zur Verfügung gestellte Formular (siehe im VDST-Downloadbereich unter der Rubrik Tauchlehrer*innen).