Tauchordnung für die Aggertalsperre

1. Präambel

Diese Tauchordnung für die Aggertalsperre des Tauchsportverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. (TSV NRW) regelt die Ausübung des Tauchsportes in der Aggertalsperre im ausgewiesenen Tauchgebiet.

Bei der Ausübung des Tauchsportes sind für alle Tauchenden die Richtlinien und Ordnungen des VDST in ihrer jeweiligen gültigen Form verbindlich. Eine gültige Tauchtauglichkeit muss vorgewiesen werden.

Tauchende, die nicht Mitglied in einem VDST-Verein oder nicht Direktmitglied im VDST sind, haben eine Tauchunfallversicherung nachzuweisen.

2. Tauchgruppenzusammenstellung

Die Tauchgruppen werden nach den gültigen Regeln des VDST zusammengestellt, Taucher anderer Verbände haben sich bei der Gruppenzusammenstellung an der Äquivalenzliste des VDST zu orientieren.

Nicht zulässig:
Mit Rücksicht auf den Gestattungsvertrag mit dem Aggerverband ist jede kommerzielle Nutzung des Tauchgewässers und jede kommerzielle Tauchausbildung untersagt.

Generell verboten sind:

  • Nachttauchgänge (Tauchgänge von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang),
  • Eistauchgänge
  • Solotauchgänge
  • Tauchgänge außerhalb des Tauchgebietes des TSV NRW in der Aggertalsperre
  • Tauchgänge in unmittelbarer Nähe der Staumauer. Es ist ein Abstand von 50 m einzuhalten!

Ausnahmen können vom TSV NRW geregelt werden, z.B. im Rahmen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen des TSV NRW.

3. Ausrüstung

Ein kompletter Kälteschutz (inkl. Kopfhaube und Handschuhe) ist zwingend vorgeschrieben. Es gelten die jeweils gültigen VDST-Sicherheitsstandards, die VDST-Ordnungen sowie die jeweils gültigen Normen. Gemäß VDST-Sicherheitsstandards führt jedes Mitglied der Tauchgruppe bei allen Tauchgängen mit Gerät als alternative Gasversorgung einen zweiten Atemregler mit sich, in kalten Gewässern einen
zweiten Atemregler an einem getrennten absperrbaren Flaschenventil (Definition kaltes Wasser: max. 10 Grad Wassertemperatur in der aufgesuchten Wassertiefe). Darüber hinaus führt jede Tauchgruppe eine Unterwasserlampe und eine Signalboje mit sich.

4. Öffnungszeiten

In der Regel stellt der TSV NRW vom 01.04. bis 30.10. eines Jahres an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr eine Tauchaufsicht.

Außerhalb dieser Zeiten können Tauchgruppen unter Einhaltung der Regelungen für die Anmeldung und die Aufsicht selbstständig tauchen.

Die Öffnung des Tauchgebietes wird durch die gesetzte Taucherflagge (Flagge Alpha) signalisiert, die gut sichtbar angebracht wird.

5. Sperrung

In Abhängigkeit der Wassertiefe kann von der Aufsicht der Tauchbetrieb gesperrt werden.

6. Aufsicht

Während der Öffnungszeiten ist eine vom TSV NRW eingesetzte Tauchaufsicht anwesend, diese regelt die Belange des TSV NRW im Sinne dieser Ordnung und übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Tauchaufsicht ist Folge zu leisten.

Zuwiderhandlungen werden von der Tauchaufsicht schriftlich innerhalb einer Woche dem Vorstand des TSV NRW gemeldet.

Der Vorstand des TSV NRW kann Personen bei Verstößen gegen diese Ordnung von der Ausübung des Tauchsportes an der Aggertalsperre ausschließen.

Für die Tauchaufsicht an Land sind folgende Anforderungen erforderlich:
• Mindestqualifikation: DTSA** (oder äquivalent) sowie der SK Medizin Praxis
• Sicherheitsausrüstung: Erste Hilfeausrüstung, Sauerstoffsystem und Taucherflagge Alpha, funktionsfähiges Mobiltelefon

7. Anmeldung

Während der Öffnungszeiten erfolgt die Anmeldung bei der Tauchaufsicht unter Abgabe des Brevets und/oder des Tauchpasses sowie des Vorweisens einer Tauchunfallversicherung bei Tauchenden anderer Verbände.

Die Tauchaufsicht führt eine Tauchgangsliste und kann Aufgaben auf andere Personen mit deren Einverständnis übertragen.

Außerhalb der Öffnungszeiten erfolgt die Anmeldung mit dem Anmeldeformular auf der Seite des TSV NRW.

Mit der Anmeldung wird gleichzeitig diese Ordnung in der jeweils gültigen Fassung anerkannt.

Jede Tauchgruppe muss eine Gruppenführung benennen. Diese übernimmt die Verantwortung für die gesamte Gruppe. Die Anzahl der gleichzeitig im Wasser befindlichen Tauchenden wird auf max. 25 Personen begrenzt.

Tauchgänge in Gruppen zu Ausbildungszwecken der DLRG Gummersbach dürfen auch an anderen als den im Plan dargestellten/ausgewiesenen Stellen durchgeführt werden.

8. Grundlage

Das Tauchen geschieht auf der Grundlage dieser Tauchordnung und auf eigene Gefahr. Regressansprüche sind ausgeschlossen.

9. Verhalten an der Aggertalsperre

An der Agger ist zu unterlassen:

  • Fisch- und Wildfrevel
  • andere Erholungssuchende zu behindern oder zu belästigen
  • Eingriffe in die Natur vorzunehmen
  • Feuer zu entzünden oder zu grillen
  • Anlagen des Wasserverbandes Agger und der Forstwirtschaft zu beschädigen
  • öffentliche Wege außer an den vorgeschriebenen Tauchstellen zu verlassen
  • das Füllen von Tauchgeräten mit Kompressor am Tauchgebiet, auf dem Parkplatz und der näheren Umgebung

10. Eintrittspreis

Der Eintrittspreis wird derzeit nicht erhoben.

11. Inkrafttreten

Diese Tauchordnung für die Aggertalsperre tritt am 01.06.2024 in Kraft.

Duisburg den, 21.05.2024