Schnorchelabzeichen Otter

1. Kursziel

Das Kind soll mit den Grundlagen des Schwimmens und Schnorchelns, sowie mit den Baderegeln vertraut gemacht werden.

 

2. Voraussetzungen

Mindestalter: 6 Jahre;
Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beider Elternteile) erforderlich.

Ausbildungsstufe: keine

Anzahl der Pflichttauchgänge: keine

Sonstiges:
Schriftliche Bestätigung des Arztes, dass das Kind gesund ist und nichts gegen das Schwimmen und Apnoetauchen spricht.

Sonderregelungen:
Alle Übungen zu diesem Schnorchelabzeichen müssen im Schwimmbad durchgeführt werden.

 

3. Ausbilderqualifikation

VDST -Jugendleiter (Tauchen) - Lizenzerteilung vor 01.01.2008, VDST-DOSB -Trainer C Breitensport(Tauchen), VDST-Assistenztauchlehrer, VDST-CMASTauchlehrer*/**/***/****.

 

4. Theorie

Lerneinheiten: 4

Lehrinhalte:

  • Grundkenntnisse und -fertigkeiten für das Schwimmen und Schnorcheln mit ABC-Ausrüstung
  • Grundkenntnisse der Baderegeln

Prüfungsinhalte:
Die Lehrinhalte sind in einem Prüfungsgespräch abzufragen.

 

5. Praxis

Übungen (mit ABC-Ausrüstung):

  1. 150 m Schnorcheln, davon jeweils 50 m in Brust-, Seiten-, und Rückenlage (ohne Zeitbegrenzung).
  2. 10 m Streckentauchen ohne Startsprung.
  3. ca. 15 Sekunden Zeittauchen.
  4. 3-mal stilgerechtes Abtauchen (ohne Zeitbegrenzung)
  5. 25 m Transportschwimmen eines etwa gleich schweren Partners, beide mit ABC-Ausrüstung.
  6. Kenntnis von 4 Baderegeln.

 

6. Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt durch Auswertung, Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob das Kind das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Ausbilder bespricht mit dem Kind regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.

 

7. Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme für das Schnorchelabzeichen Otter ist der offizielle Aufkleber des VDST und eine Urkunde.